SLC Graubünden
Regionalgruppe des Schweizerischen Laufhundclubs



Prüfungsjagen SLC Graubünden

Der SLC Graubünden führt jährlich 4 Prüfungsjagen durch. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des SLC sowie auch Nichtmitglieder. Es wird ausschliesslich auf der Hasenspur gearbeitet. Die Hunde müssen folglich rehrein - oder zumindest vom Reh gut abrufbar sein. Die Einladungen werden in der Regel anfangs Januar publiziert.


Prüfungsleiter und Hauptverantwortlicher:

Gian Reto Demonti
Via da S-charl 263
7550 Scuol
Tel: 076 493 82 83
E-Mail: gian.demonti@bluewin.ch

 

Prüfungsgebühr 

Sfr. 85.-- für Clubmitglieder, Sfr. 145.-- für Nichtmitglieder.

Die Prüfungsgebühr ist im Voraus (ausser zweite Anmeldung) auf das
PC 70-2108-0 IBAN CH18 0900 0000 7000 2108 0
(SLC Regionalgruppe Graubünden) einzuzahlen.

Hinweise 

Für jeden teilnehmenden Laufhund wird empfohlen, eine Helferin oder ein Helfer (sog. Beobachter/innen) mitzubringen. Jeder Laufhund (Ruf- und Zwingername des Hundes, SHSB Nr.) hat Anrecht, einmal pro Jahr am Prüfungsjagen teilzunehmen.
Es wird auf die SHSB Nr., Ruf- und Zwingername des Hundes, kontrolliert und direkt als 2. Anmeldung registriert.
Laufhunde können für ein zweites Prüfungsjagen angemeldet werden, wenn:
a) die Maximalzahl teilnehmender Hunde nicht ausgeschöpft ist (Prüfungsgebühr ist nach Startbestätigung im Voraus einzuzahlen)
b) der Hund am Vortag des Prüfungsjagen aufgeboten werden kann (Prüfungsgebühr wird dann vor Ort eingezogen)

Über eine zweite Teilnahme im gleichen Jahr entscheiden das Datum der zweiten Anmeldung und ob die erste Prüfungsgebühr bezahlt wurde. Die Prüfung findet bei jeder Witterung statt. Bezüglich der Tollwut- und Staupe Impfung wird auf allfällige behördliche Anweisungen oder tierärztliche Empfehlungen hingewiesen.

Wolfsituation im ganzen Kanton:
Bezüglich der Wolfsituation im ganzen Kanton wird auf allfällige Anweisungen oder Empfehlungen der Wildhüter hingewiesen. Der Prüfungsleiter bekommt zwei Wochen vor einem Prüfungstag entsprechende Informationen der Wildhüter.
Eine GPS-Ausrüstung ist EMPFEHLENSWERT!
Die veranstaltende Regionalgruppe lehnt Haftpflichtansprüche jeder Art ab. Dazu verweisen wir auf das Jagdprüfungsreglement für Schweizer Laufhunde (JPR-2023):
Pkt. 1 Allgemeines
Pkt. 1.9 Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die sein Hund während der Prüfung verursacht selbst. Die Organisatoren und der Kanton (*) lehnen jede Haftung bei Verletzung oder Verlust des Hundes ab.
* mit Kanton (AJF) besprochen und bestätigt.

Für das Begehen und Befahren von Strassen und Wiesen ist die örtliche Signalisation zu beachten. Auf Vegetation und Kulturen ist Rücksicht zu nehmen. Durch den Prüfungsleiter werden Fahrbewilligungen abgegeben.

Das Ankören anlässlich des Prüfungsjagens findet ab ca. 13.00 Uhr beim Treffpunkt statt. Für jeden Hund, der die Ankörung durchführen will, muss ein DNA-Blutprofil-Formular vorhanden sein.

Dies finden Sie: https://www.skg.ch/zucht/gesundheitsvorsorge/

Bedingung: Das Mindestalter beträgt 12 Monate; Ahnentafel mitbringen.
Dies betrifft auch Laufhunde, die nicht am Prüfungsjagen teilnehmen.

Mitglieder und Gäste, die als Beobachter/in die Prüfungsjagen besuchen, sind herzlich eingeladen. Nach Abschluss der Prüfungsjagen geniessen wir gemütliches Beisammensein.

Die Teilnehmerliste kann auf unserer Homepage SLC Graubünden - SLC Graubünden spätestens ab 01. Juli 2025 eingesehen werden. Bitte im Verhinderungsfall frühzeitig (2 Tage) den Verzicht auf die Teilnahme am Prüfungsjagen dem Prüfungsleiter per E-Mail oder Telefon mitteilen.

Zur Erinnerung:
Für jeden teilnehmenden Laufhund wird empfohlen, eine Helferin oder ein Helfer (sog. Beobachter/innen) mitzubringen. Pro mitgebrachten Beobachter/in hat der Hundeführer bzw. der Laufhund im Austausch dann einen zugute. Bringt er keinen mit, hat er keinen. Bringt ein Hundeführer mehrere Helfer mit, kann er selbst entscheiden, ob er einen Helfer einem anderen Hundeführer bzw. Laufhund abgeben will!